EuGH-Urteil: Kostenloses Streaming von Kinofilmen und Bundesliga illegal
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EuGH-Urteil: Kostenloses Streaming von Kinofilmen und Bundesliga illegal

Bild von Dennis Pöring
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Auch das Ansehen von eindeutig illegalen Streams von Kinofilmen oder Bundesliga-Spielen ist rechtswidrig! Seiten wie kinox.to oder Movie4k.to, über die schon oft in den Medien berichtet wurde, gehören damit auf die schwarze Liste. Wenn ihr euch auf solchen Seiten Streams anschaut, müsst ihr in Zukunft mit einer Abmahnung rechnen. Wir lassen einen Rechtsanwalt im Video erklären, was das EuGH-Urteil genau bedeutet. Jetzt mit einem Klick in unserem Player starten!

Illegales Streaming von Kinofilmen und Bundesliga-Spielen galt bisher als Grauzone. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Das Ansehen von Inhalten auf Seiten wie kinox.to, movie4k.to oder Bundesliga-Spielen auf ausländischen Portalen ist eine Urheberrechtsverletzung. Dieses Urteil verändert alles, denn ab sofort müsst ihr mit einer Abmahnung rechnen, wenn ihr euch Fast And Furious 8, die neuste Folge The Walking Dead oder das Spiel Bayern gegen Dortmund im Netz anseht.

Ausnahmen gibt es aber doch. Findet ihr zum Beispiel einen ganzen Film auf Youtube, könnt ihr diesen laut dem Rechtsanwalt Christian Solmecke ohne Bedenken ansehen, da Youtube keine Seite ist, auf der illegale Inhalte zu vermuten sind. Ähnlich sieht es bei Bundesliga-Spielen aus. Findet ihr einen Stream mit zum Beispiel arabischen Kommentatoren, ist dieser nicht illegal. Befindet sich aber zum Beispiel ein Sky-Logo im Bild, solltet ihr vorsichtig sein.

Ein Holländischer Anbieter hatte geklagt, der EuGH urteilte, dass das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Inhalten als Vervielfältigung gilt. Solmecke sagte dazu aber auch, dass es relativ schwierig sein dürfte, die IP-Adressen der Nutzer zu ermitteln. Unmöglich ist es aber nicht. Wir empfehlen euch ins Kino zu gehen oder auf legale Streaming-Anbieter wie Netflix, Maxdome oder Amazon auszuweichen.

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