Netflix-Account teilen: Nur in diesem Fall ist es erlaubt

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Netflix erlaubt es bei den Abo-Modellen Standard und Premium, den Account mit anderen zu teilen. Viele nutzen diese Freiheit aus und teilen Ihren Account mit Verwandten und Freunden. Manchmal aus reiner Freundschaft oder einfach, um sich die Kosten für den Account zu teilen. Doch wie ist das Teilen des Netflix-Accounts eigentlich rechtlich geregelt? Spoiler: Teilen ist nur in einem Fall gestattet!

In den Vereinigten Staaten plant Netflix, in Zukunft verstärkt gegen das Teilen von Accounts vorzugehen. Manch ein deutscher Abonnent mag da aufgehorcht haben, denn jahrelang hat das Unternehmen geteilte Accounts geduldet. Bei der Weitergabe der Accountdaten an Freunde und Familienangehörige war vielen vielleicht nicht einmal klar, dass Sie gegen die Geschäftsbedingungen von Netflix verstießen.

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Der entscheidende Punkt, wann das Teilen des Accounts bei Netflix erlaubt ist, findet sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier ist unter Punkt 4.2 aufgeführt, das ein Account nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts geteilt werden darf. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich dabei um Verwandte, Untermieter oder Angehörige einer WG handelt. Entscheidend ist nur, dass die Personen in der gleichen Wohnung gemeldet sind.

Dementsprechend darf man seinen Account auch nicht mit Personen teilen, die zwar unter derselben Adresse, aber in unterschiedlichen Wohnungen leben. Allerdings kann bezweifelt werden, das Netflix in solchen Fällen einem geteilten Account auf die Spur käme. Das Unternehmen wird wohl kaum überprüfen, ob es sich bei der Adresse der Account-Besitzer um ein Mehrfamilienhaus handelt. Laut Netflix müssen sich deutsche Abonnenten jedoch noch keine Gedanken machen, wenn Sie Ihren Account teilen. Derzeit plane das Unternehmen noch nicht gegen Account-Sharing vorzugehen - die Betonung liegt aber wohl auf dem Wort derzeit.

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